Alle Mieter verpflichten sich, an das Studentenwohnheim DORNHAUS die jeweils aktuellste Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung sowie (soweit nötig) die gültige Aufenthaltsgenehmigung zu übermitteln.
Hier gelten für Mieter folgende Fristen:
- 01.04. für das Sommersemester und
- 01.10. für das Wintersemester
Laden Sie unbedingt Ihre Immatrikulationsbescheinigung /Aufenthaltsgenehmigung mit diesem Formular hoch!